Seit dem 1.1.2024 ist eine neue angepasste kantonale Hundegesetzgebung (HHG) im Kanton Freiburg in Kraft.

Jeder neu gehaltene Hund ab diesem Datum muss sich innerhalb von 18 Monaten nach dessen Anschaffung einer praktischen Beurteilung der Führbarkeit unterziehen lassen.

Ersthundehalter oder jene, die seit mehr als 10 Jahren keinen eigenen Hund hatten, müssen vor der Anschaffung eines Hundes zudem einen Theoriekurs besuchen.

Erste wichtige Informationen findest du auf dem Flyer „Die Stufen bis zum Erwerb eines neuen Hundes“.

Unsere Chefübungsleiterin Cornelia Gauch (Hundeausbildnerin Zulassungsnummer 80) erteilt gerne weitere Auskünfte und steht bei Fragen zur Verfügung (Mobile 079 697 12 69).

Hundegesetz Kanton FR

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